Verzugszinsenrechner: Verzugszinsen nach BGB berechnen

Mit dem Verzugszinsenrechner berechnen Sie Verzugszinsen für offene Rechnungen, Geldforderungen und verspätete Zahlungen schnell, nachvollziehbar und taggenau nach deutschem Recht. Geben Sie einfach den Forderungsbetrag, den Verzugsbeginn, das Zahlungs- oder Berechnungsdatum und den passenden Falltyp ein. Der Rechner ermittelt daraus die offenen Verzugszinsen, die Gesamtforderung und die relevanten Zinsabschnitte.

Der Rechner eignet sich für Verbraucherfälle, geschäftliche Forderungen zwischen Unternehmen, offene Rechnungen, Mahnungen, B2B-Entgeltforderungen, Teilzahlungen und einfache Forderungsaufstellungen. Er berücksichtigt den deutschen Basiszinssatz, die gesetzlichen Verzugszinssätze nach BGB und zeigt transparent, wie sich die berechneten Zinsen zusammensetzen.

Rechner für den deutschen Markt

Verzugszinsen nach BGB berechnen

Berechnen Sie taggenau Verzugszinsen für offene Forderungen. Der Rechner berücksichtigt den deutschen Basiszinssatz, Verbraucher-/B2B-Fälle, optionale Teilzahlungen und die 40-Euro-Verzugspauschale.

Aktueller Basiszinssatz 1,27 % gültig ab 01.01.2026

Eingaben

Das Zahlungs-/Berechnungsdatum wird als Enddatum verwendet; Zinsen laufen bis zum Vortag dieses Datums.

Falltyp
Weitere Forderungen
Teilzahlungen

Beispielberechnungen

Verbraucherfall

1.000 € für 30 Tage: bei aktuell 6,27 % p. a. entstehen ca. 5,15 € Verzugszinsen.

B2B-Fall

1.000 € für 30 Tage: bei aktuell 10,27 % p. a. entstehen ca. 8,44 € Verzugszinsen, optional zuzüglich 40-Euro-Pauschale.

Basiszinssatz-Tabelle Deutschland

Der Basiszinssatz wird für gesetzliche Verzugszinsen verwendet und ändert sich grundsätzlich zum 1. Januar und 1. Juli. Die Tabelle ist im Plugin versioniert hinterlegt.

Historische Basiszinssätze seit 01.07.2002
Gültig abBasiszinssatzVerbraucherzinsB2B-Zins
01.01.2026 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.07.2025 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.01.2025 2,27 % 7,27 % 11,27 %
01.07.2024 3,37 % 8,37 % 12,37 %
01.01.2024 3,62 % 8,62 % 12,62 %
01.07.2023 3,12 % 8,12 % 12,12 %
01.01.2023 1,62 % 6,62 % 10,62 %
01.07.2022 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.01.2022 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.07.2021 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.01.2021 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.07.2020 -0,88 % 4,12 % 8,12 %

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie berechnet man Verzugszinsen in Deutschland?

Verzugszinsen werden aus Forderungsbetrag, Jahreszinssatz, Anzahl der Verzugstage und Jahresbasis berechnet. Der gesetzliche Zinssatz hängt vom Basiszinssatz und vom Schuldverhältnis ab.

Welcher Verzugszinssatz gilt bei Verbrauchern?

Regelmäßig gilt ein Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist und kein Sonderfall vorliegt.

Welcher Verzugszinssatz gilt im B2B-Bereich?

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Was ist die 40-Euro-Verzugspauschale?

Bei bestimmten B2B-Entgeltforderungen kann zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro entstehen. Das Tool weist sie getrennt von Zinsen und Hauptforderung aus.

Wie werden Teilzahlungen berücksichtigt?

Im Standardmodus werden Teilzahlungen zuerst auf offene Kosten, dann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Optional kann eine vereinfachte direkte Anrechnung auf die Hauptforderung gewählt werden.

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der rechnerischen Orientierung. Ob Verzug tatsächlich eingetreten ist und welcher Anspruch besteht, muss im konkreten Fall rechtlich geprüft werden.

Hinweis: Der Rechner ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie insbesondere Fälligkeit, Mahnung, Verzugseintritt, Sondervereinbarungen und Verbraucherschutzvorgaben im konkreten Einzelfall.

Verzugszinsen berechnen: Wofür ist der Rechner gedacht?

Der Verzugszinsenrechner hilft Ihnen dabei, die Zinsen zu berechnen, die bei einer verspäteten Zahlung entstehen können. Besonders häufig wird der Rechner genutzt, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wurde, ein Kunde das Zahlungsziel überschritten hat oder eine offene Forderung für eine Mahnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsaufstellung vorbereitet werden soll.

Verzugszinsen sind vor allem bei Geldforderungen relevant. Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Die Höhe des Zinssatzes hängt davon ab, ob ein Verbraucher beteiligt ist oder ob es sich um eine Entgeltforderung zwischen Unternehmen beziehungsweise Unternehmern handelt. Genau diese Unterscheidung ist für eine korrekte Berechnung entscheidend.

Der Rechner ist deshalb nicht nur ein einfacher Zinsrechner, sondern ein spezialisiertes Tool für Verzugszinsen in Deutschland. Er berücksichtigt die wichtigsten Berechnungsfälle: Verbraucher beteiligt, B2B-Forderung ohne Verbraucherbeteiligung, individueller Jahreszinssatz, Teilzahlung, weitere Forderung und optionale Verzugspauschale.

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Verzugszinsen werden grundsätzlich aus dem offenen Forderungsbetrag, dem maßgeblichen Jahreszinssatz und der Anzahl der Verzugstage berechnet. Vereinfacht lautet die Formel:

Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Jahreszinssatz × Verzugstage ÷ Jahresbasis

Die Jahresbasis kann je nach Berechnungsmethode unterschiedlich behandelt werden. Für eine realitätsnahe Berechnung ist eine taggenaue Berechnung mit tatsächlichem Jahr sinnvoll. Dabei werden die tatsächlichen Kalendertage berücksichtigt. In manchen Fällen wird alternativ mit 365 Tagen oder mit 360 Banktagen gerechnet. Der Rechner bietet deshalb eine transparente Auswahl der Berechnungsmethode.

Wichtig ist außerdem: Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, sollte der Zeitraum in einzelne Zinsabschnitte aufgeteilt werden. So wird jeder Zeitraum mit dem jeweils gültigen Zinssatz berechnet. Genau diese Aufschlüsselung macht die Berechnung nachvollziehbar und besser prüfbar.

Welcher Verzugszinssatz gilt in Deutschland?

In Deutschland richtet sich der gesetzliche Verzugszinssatz regelmäßig nach dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst und bildet die Grundlage für viele Verzugszinsberechnungen.

Bei einer Geldschuld beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Das bedeutet praktisch: Für Verbraucherfälle und viele gemischte Konstellationen ist der niedrigere gesetzliche Zinssatz relevant. Für typische B2B-Forderungen zwischen Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern oder gewerblichen Kunden kann der höhere Zinssatz maßgeblich sein.

Aktueller Basiszinssatz und Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz ist die Grundlage für den gesetzlichen Verzugszins. Da er sich regelmäßig ändern kann, sollte bei jeder Verzugszinsberechnung der Zeitraum betrachtet werden, für den die Zinsen entstehen. Für aktuelle Forderungen ist der derzeit gültige Basiszinssatz entscheidend. Für ältere Zeiträume können frühere Basiszinssätze relevant sein.

Der Rechner verwendet deshalb nicht nur einen einzigen aktuellen Zinssatz, sondern arbeitet mit Basiszinssatz-Zeiträumen. Dadurch können auch längere Verzugszeiträume sauber berechnet werden, wenn sie über den 1. Januar oder 1. Juli hinausgehen.

Verzugszinsen bei Verbrauchern berechnen

Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das betrifft zum Beispiel Forderungen gegenüber Privatkunden oder Fälle, in denen ein Verbraucher Schuldner der Geldforderung ist.

Bei Verbrauchern ist außerdem der Verzugseintritt besonders wichtig. Nicht jede verspätete Zahlung bedeutet automatisch, dass sofort Verzugszinsen verlangt werden können. Häufig ist eine Mahnung erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verzug aber auch ohne Mahnung eintreten, etwa wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt wurde oder wenn der Verbraucher auf die Folgen des Zahlungsverzugs besonders hingewiesen wurde.

Der Rechner kann die Zinsen berechnen. Ob und ab wann tatsächlich Verzug eingetreten ist, muss jedoch anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden. Deshalb sollte der Verzugsbeginn sorgfältig gewählt werden.

Verzugszinsen im B2B-Bereich berechnen

Bei geschäftlichen Forderungen zwischen Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern oder sonstigen Unternehmern ist häufig der B2B-Zinssatz relevant. Für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Dieser höhere Zinssatz ist besonders wichtig für offene Rechnungen aus Dienstleistungen, Lieferungen, Werkleistungen, Agenturleistungen, Beratungsleistungen, IT-Projekten, Handwerkerrechnungen oder sonstigen geschäftlichen Leistungen.

Zusätzlich kann bei B2B-Entgeltforderungen eine Pauschale in Höhe von 40 Euro relevant sein. Diese Verzugspauschale kann im Rechner optional berücksichtigt werden. Sie sollte in der Ergebnisübersicht getrennt von Hauptforderung und Verzugszinsen ausgewiesen werden, damit die Forderungsaufstellung transparent bleibt.

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein gesetzlich definierter Referenzzinssatz. Er dient unter anderem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Der Basiszinssatz verändert sich regelmäßig zum 1. Januar und zum 1. Juli. Deshalb ist bei Verzugszinsen nicht nur das heutige Datum wichtig, sondern auch der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden.

Wenn eine Forderung über mehrere Monate oder Jahre offen bleibt, kann sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums ändern. Eine präzise Berechnung teilt den Zeitraum dann in mehrere Abschnitte auf. Jeder Abschnitt wird mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz und dem passenden gesetzlichen Aufschlag berechnet.

Ab wann darf man Verzugszinsen berechnen?

Verzugszinsen setzen voraus, dass sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug befindet. In vielen Fällen tritt Verzug erst nach einer Mahnung ein, die nach Fälligkeit der Forderung erfolgt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Eine Mahnung kann entbehrlich sein, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Entgeltforderungen kann Verzug spätestens eintreten, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung geleistet wird. Gegenüber Verbrauchern gilt diese 30-Tage-Regel jedoch nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde.

Für die Berechnung im Tool bedeutet das: Tragen Sie als Verzugsbeginn nicht automatisch das Rechnungsdatum ein, sondern den Tag, ab dem tatsächlich Verzug vorliegt. Das kann der Tag nach Ablauf eines festen Zahlungsziels, der Tag nach Zugang einer wirksamen Mahnung oder ein anderer rechtlich relevanter Zeitpunkt sein.

Unterschied zwischen Fälligkeit, Zahlungsziel und Verzug

Fälligkeit, Zahlungsziel und Verzug werden oft verwechselt. Für die Verzugszinsberechnung ist die Unterscheidung sehr wichtig.

  • Fälligkeit: Die Forderung kann verlangt werden.
  • Zahlungsziel: Der Zeitraum, innerhalb dessen gezahlt werden soll.
  • Verzug: Der Schuldner zahlt trotz Fälligkeit und Verzugsvoraussetzungen nicht rechtzeitig.

Verzugszinsen entstehen nicht zwingend schon ab Rechnungsdatum. Entscheidend ist der Verzugsbeginn. Dieser kann je nach Rechnung, Zahlungsziel, Mahnung, Vertragsvereinbarung und Schuldnertyp unterschiedlich sein.

Verzugszinsen für offene Rechnungen

Der häufigste Anwendungsfall ist eine offene Rechnung. Wenn ein Kunde nicht zahlt, stellt sich schnell die Frage: Wie hoch sind die Verzugszinsen? Der Rechner hilft dabei, aus dem Rechnungsbetrag, dem Verzugsbeginn und dem Berechnungsdatum eine nachvollziehbare Forderungsübersicht zu erstellen.

Typische Situationen sind:

  • eine Rechnung wurde trotz Zahlungsziel nicht bezahlt,
  • eine Mahnung soll mit Verzugszinsen erstellt werden,
  • ein Geschäftskunde zahlt verspätet,
  • eine Teilzahlung wurde geleistet, aber ein Restbetrag ist offen,
  • mehrere Rechnungen sollen in einer Forderungsaufstellung berücksichtigt werden,
  • Verzugszinsen sollen für ein Mahnverfahren vorbereitet werden.

Gerade bei mehreren offenen Rechnungen oder längeren Zeiträumen ist eine einfache Kopfrechnung nicht mehr ausreichend. Eine saubere Aufschlüsselung nach Tagen, Zinssatz und Forderungsbetrag reduziert Fehler und macht die Forderung besser nachvollziehbar.

Verzugszinsen mit Teilzahlung berechnen

Teilzahlungen machen die Berechnung komplexer. Wenn ein Schuldner während des Verzugs einen Teilbetrag zahlt, sinkt in der Regel die offene Forderung. Ab dem Zeitpunkt der Teilzahlung sollten weitere Verzugszinsen nur noch auf den verbleibenden Betrag berechnet werden.

Der Rechner kann Teilzahlungen berücksichtigen und zeigt, wie sich die Restforderung verändert. Dabei ist wichtig, wie eine Teilzahlung angerechnet wird. In der Praxis kann eine Zahlung je nach Fall zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die Hauptforderung angerechnet werden. Alternativ kann für eine vereinfachte Berechnung direkt die Hauptforderung reduziert werden.

Für einfache interne Berechnungen reicht oft die vereinfachte Anrechnung auf die Hauptforderung. Für präzise Forderungsaufstellungen sollte die gewählte Anrechnungsmethode jedoch bewusst geprüft und dokumentiert werden.

Verzugszinsen bei mehreren Forderungen

Wenn mehrere Rechnungen offen sind, hat häufig jede Forderung einen eigenen Betrag, ein eigenes Fälligkeitsdatum und einen eigenen Verzugsbeginn. In diesem Fall sollten die Verzugszinsen nicht pauschal für die Gesamtsumme ab einem einzigen Datum berechnet werden. Besser ist eine getrennte Berechnung je Forderung oder eine strukturierte Forderungsaufstellung mit mehreren Abschnitten.

Der Rechner unterstützt zusätzliche Forderungen, damit mehrere offene Beträge berücksichtigt werden können. Das ist besonders hilfreich für Unternehmen, Dienstleister, Agenturen, Handwerksbetriebe, Vermieter, Freiberufler und Selbstständige, die mehrere offene Positionen gegenüber einem Schuldner berechnen möchten.

40-Euro-Verzugspauschale bei B2B-Forderungen

Bei B2B-Entgeltforderungen kann zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale in Höhe von 40 Euro relevant sein. Diese Pauschale betrifft Fälle, in denen der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie sollte nicht automatisch in jedem Fall angesetzt werden, sondern bewusst aktiviert und separat ausgewiesen werden.

Der Rechner behandelt die 40-Euro-Verzugspauschale deshalb als eigene Position. So bleibt sichtbar, welche Beträge aus der Hauptforderung, welche aus Verzugszinsen und welche aus einer möglichen Pauschale entstehen.

Individueller Jahreszinssatz

Neben dem gesetzlichen Verzugszinssatz kann es Fälle geben, in denen ein individueller Zinssatz vereinbart wurde oder ein anderer Zinssatz geprüft werden soll. Der Rechner bietet deshalb einen Modus für einen individuellen Jahreszinssatz. In diesem Fall wird nicht der gesetzliche Aufschlag auf den Basiszinssatz verwendet, sondern der eingetragene Zinssatz.

Dieser Modus eignet sich für Vergleichsrechnungen, Vertragszinsen oder interne Kalkulationen. Bei rechtlich relevanten Forderungen sollte geprüft werden, ob der individuelle Zinssatz wirksam vereinbart wurde und im konkreten Fall verlangt werden kann.

Beispiel: Verzugszinsen bei einer offenen Rechnung

Angenommen, eine Rechnung über 2.000 Euro ist seit 30 Tagen im Verzug. Wird ein individueller Jahreszinssatz von 8 Prozent verwendet, ergibt sich bei taggenauer Berechnung ein Zinsbetrag von rund 13,15 Euro. Die offene Gesamtforderung beträgt dann 2.013,15 Euro, sofern keine weiteren Kosten, Pauschalen oder Teilzahlungen berücksichtigt werden.

Dieses Beispiel zeigt: Bei kurzen Zeiträumen wirken Verzugszinsen oft niedrig. Bei hohen Forderungen, langen Zeiträumen, B2B-Zinssätzen oder mehreren offenen Rechnungen können die Beträge jedoch deutlich steigen. Deshalb lohnt sich eine genaue Berechnung.

Warum eine taggenaue Berechnung wichtig ist

Verzugszinsen entstehen für konkrete Zeiträume. Eine taggenaue Berechnung ist deshalb genauer als eine pauschale Monatsrechnung. Sie berücksichtigt den tatsächlichen Zeitraum zwischen Verzugsbeginn und Zahlungs- oder Berechnungsdatum.

Besonders wichtig wird die taggenaue Berechnung, wenn:

  • der Verzugszeitraum über den 1. Januar oder 1. Juli läuft,
  • sich der Basiszinssatz während des Zeitraums ändert,
  • Teilzahlungen geleistet wurden,
  • mehrere Forderungen mit verschiedenen Verzugsbeginnen bestehen,
  • eine genaue Forderungsaufstellung benötigt wird.

Verzugszinsen, Mahnzinsen und Mahnkosten: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Verzugszinsen und Mahnzinsen werden im Alltag oft ähnlich verwendet. Gemeint sind meistens Zinsen, die wegen verspäteter Zahlung entstehen. Verzugszinsen sind der rechtlich präzisere Begriff, wenn es um die Verzinsung einer Geldschuld während des Verzugs geht.

Mahnkosten sind davon zu unterscheiden. Sie können für den Aufwand einer Mahnung entstehen, sind aber nicht dasselbe wie Verzugszinsen. Auch die 40-Euro-Verzugspauschale im B2B-Bereich ist eine eigene Position und sollte nicht mit den eigentlichen Zinsen vermischt werden.

Für wen eignet sich der Verzugszinsenrechner?

Der Rechner eignet sich für alle, die offene Geldforderungen strukturiert prüfen oder vorbereiten möchten. Besonders hilfreich ist er für:

  • Selbstständige und Freiberufler,
  • Unternehmen mit offenen Kundenrechnungen,
  • Agenturen und Dienstleister,
  • Handwerksbetriebe,
  • Online-Shops mit Kauf auf Rechnung,
  • Vermieter bei offenen Zahlungsbeträgen,
  • Buchhaltung und Forderungsmanagement,
  • Privatpersonen mit offenen Geldforderungen,
  • Personen, die eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung vorbereiten.

So nutzen Sie den Verzugszinsenrechner richtig

  1. Hauptforderung eintragen: Geben Sie den offenen Rechnungs- oder Forderungsbetrag ein.
  2. Verzugsbeginn auswählen: Tragen Sie den Tag ein, ab dem sich der Schuldner im Verzug befindet.
  3. Berechnungsdatum wählen: Wählen Sie das Datum, bis zu dem die Zinsen berechnet werden sollen.
  4. Falltyp bestimmen: Wählen Sie, ob ein Verbraucher beteiligt ist oder ob es sich um eine B2B-Forderung handelt.
  5. Zinssatz-Modus prüfen: Nutzen Sie den gesetzlichen Zinssatz oder einen individuellen Jahreszinssatz.
  6. Optionale Angaben ergänzen: Fügen Sie Teilzahlungen, weitere Forderungen oder eine B2B-Verzugspauschale hinzu.
  7. Ergebnis prüfen: Kontrollieren Sie Zinsbetrag, Gesamtforderung, Verzugstage und Zinsabschnitte.

Häufige Fehler bei der Berechnung von Verzugszinsen

Bei Verzugszinsen passieren häufig dieselben Fehler. Besonders wichtig ist, nicht automatisch das Rechnungsdatum als Verzugsbeginn zu verwenden. Entscheidend ist der tatsächliche Verzugseintritt.

  • Rechnungsdatum und Verzugsbeginn werden verwechselt.
  • Der Unterschied zwischen Verbraucherfall und B2B-Forderung wird nicht beachtet.
  • Der Basiszinssatz wird nicht aktualisiert.
  • Lange Zeiträume werden nicht in Zinsabschnitte aufgeteilt.
  • Teilzahlungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die 40-Euro-Pauschale wird fälschlich bei Verbrauchern angesetzt.
  • Mahnkosten, Pauschalen und Zinsen werden vermischt.
  • Zinsen werden auf bereits entstandene Zinsen berechnet.

FAQ: Häufige Fragen zum Verzugszinsenrechner

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Verzugszinsen werden aus der offenen Forderung, dem gültigen Jahreszinssatz und der Anzahl der Verzugstage berechnet. Der gesetzliche Zinssatz richtet sich in Deutschland regelmäßig nach dem Basiszinssatz zuzüglich eines gesetzlichen Aufschlags.

Was ist der Unterschied zwischen Verzugszinsen und Mahnzinsen?

Im Alltag werden beide Begriffe oft ähnlich verwendet. Verzugszinsen ist der genauere Begriff für Zinsen, die während des Zahlungsverzugs auf eine Geldschuld entstehen. Mahnzinsen meint häufig dasselbe, ist aber weniger präzise.

Welcher Verzugszinssatz gilt bei Verbrauchern?

Wenn ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Welcher Verzugszinssatz gilt im B2B-Bereich?

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Was bedeutet „über dem Basiszinssatz“?

„Über dem Basiszinssatz“ bedeutet, dass zum aktuellen Basiszinssatz ein gesetzlicher Aufschlag addiert wird. Liegt der Basiszinssatz beispielsweise bei 1,27 Prozent, ergeben fünf Prozentpunkte darüber einen Zinssatz von 6,27 Prozent pro Jahr.

Ab wann darf man Verzugszinsen verlangen?

Verzugszinsen setzen voraus, dass der Schuldner in Verzug ist. Das kann nach einer Mahnung, nach Ablauf eines kalendermäßig bestimmten Zahlungstermins oder unter bestimmten Voraussetzungen nach 30 Tagen der Fall sein.

Kann man Verzugszinsen ohne Mahnung berechnen?

Ja, in bestimmten Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich. Das kann etwa gelten, wenn die Zahlungszeit kalendermäßig bestimmt ist oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzug ohne Mahnung erfüllt sind.

Was ist die 40-Euro-Verzugspauschale?

Die 40-Euro-Verzugspauschale kann bei bestimmten B2B-Entgeltforderungen zusätzlich zu Verzugszinsen relevant sein, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie sollte separat von Zinsen und Hauptforderung ausgewiesen werden.

Kann man Verzugszinsen bei Teilzahlung berechnen?

Ja. Bei einer Teilzahlung sollte ab dem Zahlungsdatum nur noch die verbleibende Restforderung verzinst werden. Je nach Anrechnungsmethode können Zahlungen zuerst auf Kosten, Zinsen und danach auf die Hauptforderung angerechnet werden.

Wie berechnet man Verzugszinsen für mehrere Rechnungen?

Mehrere Rechnungen sollten möglichst einzeln oder in einer strukturierten Forderungsaufstellung berechnet werden. Jede Forderung kann einen eigenen Betrag, ein eigenes Fälligkeitsdatum und einen eigenen Verzugsbeginn haben.

Darf man Verzugszinsen auf Verzugszinsen berechnen?

Verzugszinsen auf bereits entstandene Zinsen sollten grundsätzlich nicht automatisch berechnet werden. Für eine rechtssichere Forderungsaufstellung sollte zwischen Hauptforderung, Kosten, Zinsen und weiteren Positionen klar getrennt werden.

Warum ändert sich der Verzugszinssatz?

Der gesetzliche Verzugszinssatz hängt vom Basiszinssatz ab. Da der Basiszinssatz regelmäßig angepasst wird, können sich auch die daraus berechneten Verzugszinssätze ändern.

Verzugszinsen schnell und nachvollziehbar berechnen

Der Verzugszinsenrechner bietet eine einfache Möglichkeit, offene Forderungen, Mahnzinsen und Verzugszinsen strukturiert zu berechnen. Besonders hilfreich ist die Unterscheidung zwischen Verbraucherfall und B2B-Forderung, die Berücksichtigung des Basiszinssatzes, die taggenaue Berechnung und die transparente Aufschlüsselung der Zinsabschnitte.

Nutzen Sie den Rechner, um eine erste Orientierung zu erhalten, Forderungen besser nachvollziehen zu können und offene Rechnungen professioneller zu prüfen. Bei komplexen Einzelfällen, streitigen Forderungen oder rechtlichen Unsicherheiten sollte zusätzlich fachkundiger Rat eingeholt werden.

Hinweis: Der Rechner und die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die Berechnung kann eine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen.

Rechner für den deutschen Markt

Verzugszinsen nach BGB berechnen

Berechnen Sie taggenau Verzugszinsen für offene Forderungen. Der Rechner berücksichtigt den deutschen Basiszinssatz, Verbraucher-/B2B-Fälle, optionale Teilzahlungen und die 40-Euro-Verzugspauschale.

Aktueller Basiszinssatz 1,27 % gültig ab 01.01.2026

Eingaben

Das Zahlungs-/Berechnungsdatum wird als Enddatum verwendet; Zinsen laufen bis zum Vortag dieses Datums.

Falltyp
Weitere Forderungen
Teilzahlungen

Beispielberechnungen

Verbraucherfall

1.000 € für 30 Tage: bei aktuell 6,27 % p. a. entstehen ca. 5,15 € Verzugszinsen.

B2B-Fall

1.000 € für 30 Tage: bei aktuell 10,27 % p. a. entstehen ca. 8,44 € Verzugszinsen, optional zuzüglich 40-Euro-Pauschale.

Basiszinssatz-Tabelle Deutschland

Der Basiszinssatz wird für gesetzliche Verzugszinsen verwendet und ändert sich grundsätzlich zum 1. Januar und 1. Juli. Die Tabelle ist im Plugin versioniert hinterlegt.

Historische Basiszinssätze seit 01.07.2002
Gültig abBasiszinssatzVerbraucherzinsB2B-Zins
01.01.2026 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.07.2025 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.01.2025 2,27 % 7,27 % 11,27 %
01.07.2024 3,37 % 8,37 % 12,37 %
01.01.2024 3,62 % 8,62 % 12,62 %
01.07.2023 3,12 % 8,12 % 12,12 %
01.01.2023 1,62 % 6,62 % 10,62 %
01.07.2022 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.01.2022 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.07.2021 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.01.2021 -0,88 % 4,12 % 8,12 %
01.07.2020 -0,88 % 4,12 % 8,12 %

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie berechnet man Verzugszinsen in Deutschland?

Verzugszinsen werden aus Forderungsbetrag, Jahreszinssatz, Anzahl der Verzugstage und Jahresbasis berechnet. Der gesetzliche Zinssatz hängt vom Basiszinssatz und vom Schuldverhältnis ab.

Welcher Verzugszinssatz gilt bei Verbrauchern?

Regelmäßig gilt ein Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist und kein Sonderfall vorliegt.

Welcher Verzugszinssatz gilt im B2B-Bereich?

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Was ist die 40-Euro-Verzugspauschale?

Bei bestimmten B2B-Entgeltforderungen kann zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro entstehen. Das Tool weist sie getrennt von Zinsen und Hauptforderung aus.

Wie werden Teilzahlungen berücksichtigt?

Im Standardmodus werden Teilzahlungen zuerst auf offene Kosten, dann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Optional kann eine vereinfachte direkte Anrechnung auf die Hauptforderung gewählt werden.

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der rechnerischen Orientierung. Ob Verzug tatsächlich eingetreten ist und welcher Anspruch besteht, muss im konkreten Fall rechtlich geprüft werden.

Hinweis: Der Rechner ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie insbesondere Fälligkeit, Mahnung, Verzugseintritt, Sondervereinbarungen und Verbraucherschutzvorgaben im konkreten Einzelfall.